Elektronische Kommunikation |
Top |
Georges Chanson setzt als bekannt voraus, dass die Kommunikation mit herkömmlichem E-Mail oder vergleichbaren elektronischen Medien und der unverschlüsselte Datentransfer via Internet weder vertraulich noch technisch sicher sind. Er muss deshalb jede Verantwortung für Verletzungen des Anwaltsgeheimnisses ablehnen, welche sich aus dem Gebrauch elektronischer Kommunikationsmittel ergeben. |
 |
Georges Chanson hat mit seiner persönlichen E-Mail-Adresse chanson@arbeitsrechtler.ch E-Mail-Konten auf den Plattformen PrivaSphere und IncaMail, die einen vertraulichen E-Mail-Verkehr ermöglichen, aber eine Registrierung des Absenders verlangen. Er nimmt E-Mail-Nachrichten auf vertraulichen Weg auch über sein Kontaktformular von PrivaSphere entgegen, wofür kein Registrieren nötig ist. Er befürwortet die Verwendung von vertraulichen Kommunikationsformen im Internet. |
 |
Die elektronische Kommunikation eignet sich ohne besondere Massnahmen nicht für zeitkritische, fristlauslösende oder sonst wichtige Zustellungen, selbst wenn sie mit automatisierten Empfangsbestätigungen erfolgt. Sie hat für Georges Chanson keine fristwahrende Wirkung. Erfolgen solche Zustellungen dennoch auf elektronischem Weg, empfehlen wir eine telefonische Rückfrage bei uns, ob die Mitteilung angekommen ist und zur Kenntnis genommen wurde. |